Bereitschaftsdienst ab dem 01.01.2020
Es findet im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Rheda-Wiedenbrück ein Bereitschaftsdienst statt, der ab dem 01.01.2020 durch eine Konzentrationsverordnung hinsichtlich der
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Haft-, Unterbringungs- und Ermittlungsrichtersachen
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nach der Strafprozessordnung,
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dem Jugendgerichtsgesetz,
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dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
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und dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
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sowie der Freiheitsentziehungssachen nach ausländerrechtlichen Bestimmungen
dem Amtsgericht Bielefeld, im Übrigen dem Amtsgericht Gütersloh übertragen worden ist.
Der Bereitschaftsdienst ist bei den Amtsgerichten Bielefeld und Gütersloh erreichbar
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an Samstagen, Sonntagen und dienstfreien Wochentagen
von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr, -
an Wochentagen vormittags
von 06:00 bis 07:30 Uhr, -
an Wochentagen nachmittags
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an Montagen und Dienstagen
von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr, -
an Mittwochen, Donnerstagen und Freitagen
von 15:30 Uhr bis 21:00 Uhr.
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Wichtiger Hinweis:
Beim Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück selbst findet kein Bereitschaftsdienst (mehr) statt. Eingaben, die während der Zuständigkeit des Bereitschaftsdienstes beim Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück eingehen, können erst mit Beginn der regulären Dienstzeiten bearbeitet werden.