Bereitschaftsdienst ab dem 01.01.2020

Es findet im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Rheda-Wiedenbrück ein Bereitschaftsdienst statt, der ab dem 01.01.2020 durch eine Konzentrationsverordnung hinsichtlich der 

  • Haft-, Unterbringungs- und Ermittlungsrichtersachen

    • nach der Strafprozessordnung,

    • dem Jugendgerichtsgesetz,

    • dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

    • und dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

  • sowie der Freiheitsentziehungssachen nach ausländerrechtlichen Bestimmungen

dem Amtsgericht Bielefeld, im Übrigen dem Amtsgericht Gütersloh übertragen worden ist.


Der Bereitschaftsdienst ist bei den Amtsgerichten Bielefeld und Gütersloh erreichbar

  • an Samstagen, Sonntagen und dienstfreien Wochentagen    
    von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr,       

  • an Wochentagen vormittags         
    von 06:00 bis 07:30 Uhr,

  • an Wochentagen nachmittags       

    • an Montagen und Dienstagen       
      von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr,       

    • an Mittwochen, Donnerstagen und Freitagen           
      von 15:30 Uhr bis 21:00 Uhr.



Wichtiger Hinweis:

Beim Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück selbst findet kein Bereitschaftsdienst (mehr) statt. Eingaben, die während der Zuständigkeit des Bereitschaftsdienstes beim Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück eingehen, können erst mit Beginn der regulären Dienstzeiten bearbeitet werden.