Der Geschäftsverteilungsplan eines Gerichtes regelt, welcher Richter oder sonstige Mitarbeiter für ein vom Gericht wahrzunehmendes Geschäft zuständig ist. Die richterliche Geschäftsverteilung wird vom Präsidium des Gerichts durch Beschluss festgelegt. Er ist notwendig, um den Bürgerinnen und Bürgern den "gesetzlichen Richter" im Sinne von Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz zu gewährleisten.
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- Geschäftsverteilungsplan für die Richter und Richterinnen, gültig ab dem 01.01.2024 153 kB
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
- Geschäftsverteilungsplan für die Richter und Richterinnen, gültig ab dem 01.04.2024 96 kB
1. Änderungsbeschluss des richterlichen Geschäftsverteilungsplans - Geschäftsverteilungsplan für die Richter und Richterinnen, gültig ab dem 01.05.2024 130 kB
2. Änderungsbeschluss des richterlichen Geschäftsverteilungsplans - Geschäftsverteilungsplan für die Richter und Richterinnen, gültig ab dem 01.08.2024 156 kB
3. Änderungsbeschluss des richterlichen Geschäftsverteilungsplans - Geschäftsverteilungsplan für die Richter und Richterinnen, gültig ab dem 01.09.2024 153 kB
4. Änderungsbeschluss des richterlichen Geschäftsverteilungsplans