Der Geschäftsverteilungsplan eines Gerichtes regelt, welcher Richter oder sonstige Mitarbeiter für ein vom Gericht wahrzunehmendes Geschäft zuständig ist. Die richterliche Geschäftsverteilung wird vom Präsidium des Gerichts durch Beschluss festgelegt. Er ist notwendig, um den Bürgerinnen und Bürgern den "gesetzlichen Richter" im Sinne von Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz zu gewährleisten.
Den vollständigen Wortlaut der Geschäftsverteilungspläne können Sie bei Bedarf im PDF-Format ansehen. Zum Betrachten benötigen Sie einen PDF-Reader, den Sie sich im Internet kostenfrei herunterladen können.
2026
- Richterlicher Geschäftsverteilungsplan, gültig ab dem 01.01.2026
119 kB
2025
- Richterlicher Geschäftsverteilungsplan, gültig ab dem 01.01.2025
118 kB - 1. Änderungsbeschluss des richterlichen Geschäftsverteilungsplans, gültig ab dem 01.04.2025
119 kB - 2. Änderungsbeschluss des richterlichen Geschäftsverteilungsplans, gültig ab dem 01.07.2025
119 kB - 3. Änderungbeschluss des richterlichen Geschäftsverteilungsplans, gültig ab dem 01.10.2025
136 kB - 4. Änderungsbeschluss des richterlichen Geschäftsverteilungsplans, gültig ab dem 15.10.2025
136 kB - 5. Änderungsbeschluss des richterlichen Geschäftsverteilungsplans, gütlig ab dem 01.11.2025
119 kB
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