Bitte beachten Sie, dass nur innerhalb der Sprechzeiten oder bei einer Terminsvereinbarung sichergestellt ist, dass Ihnen Ihr/e Ansprechpartner/in zur Verfügung steht.

Sprechzeiten:
Ohne Voranmeldung können Sie Ihr Anliegen mit einem der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr besprechen.
Sie können aber auch einen Termin vereinbaren.

Öffnungszeiten:
Wenn Sie lediglich Unterlagen abgeben wollen (o.ä.), können Sie das während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr und Mittwoch bis Freitag von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr.

Die Zahlstelle ist montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.

Bitte beachten Sie:
Die Bediensteten des Amtsgerichts Rheda-Wiedenbrück stehen grundsätzlich nur während der Sprechzeiten als Ansprechpartner/in zur Verfügung. Termine außerhalb dieser Zeiten können telefonisch mit dem/der jeweiligen Sachbearbeiter/in vereinbart werden.

Aus Sicherheitsgründen finden im Eingangsbereich des Amtsgerichts Rheda-Wiedenbrück Personenkontrollen statt. Da Waffen und andere gefährliche Gegenstände im Gebäude verboten sind, bitten wir zur Vermeidung von Verzögerungen bei der Kontrolle, auf das Mitführen solcher Dinge schon im Voraus zu verzichten.


Hinweis für Nachlasssachen sowie Kirchenaustritte:

Sie benötigen einen Erbschein oder wollen ein Erbe ausschlagen?
Sie wollen aus der Kirche austreten?

Damit sichergestellt ist, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Angelegenheiten auch wirklich Zeit für Sie haben, alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind und Sie sich nicht vergeblich auf den Weg gemacht haben, vereinbaren Sie bitte für Ihren Besuch einen Termin.

Bitte wenden Sie sich zwecks einer Terminabsprache
vormittags zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr
- bezüglich Nachlasssachen unter den Rufnummern: 05242 927815 oder 05242 927819
- bezüglich Kirchenaustritt unter der Rufnummer: 05242 927813

Hinweis für Beratungshilfe:

Zum Schutz aller Beteiligten werden Sie gebeten, Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe nach Möglichkeit schriftlich zu stellen. Bitte nutzen Sie dazu den nachfolgenden Link „Vordruck Antrag auf Beratungshilfeexterner Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab, mit dem Sie das Antragsformular herunterladen können. Dort finden Sie auch weitere Hinweise.

Ein schriftlicher Antrag hat für Sie neben der Vermeidung eines unnötigen Infektionsrisikos auch den Vorteil, dass Sie keine Wartezeiten einkalkulieren müssen und den Bescheid bequem nach Hause geschickt bekommen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen angeben!

Für weitere Informationen betreffend Beratungshilfe wird auf nachfolgenden Link "Beratungshilfe"externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tabverwiesen.

Die Einhaltung von Hygieneregelungen entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist zu beachten.

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2022