Amtsgericht Wiedenbrück

Durch Vertrag vom 9.11.1934 zwischen der Stadt Wiedenbrück und dem Land Preußen wurde dem Preußischen Staat (Justizverwaltung) von der Stadt Wiedenbrück das "im Grundbuch von Wiedenbrück Band 16 Blatt 526 eingetragene Grundstück nebst aufstehendem Amtsgerichtsgebäude" im Wert von 50.000 Reichsmark geschenkt.

1936 wurde das Deutsche Reich (Reichsjustizverwaltung) Eigentümer (1962 das Land Nordrhein-Westfalen).

Im gleichen Jahr erfolgte hinter dem Gebäude aus der Kaiserzeit ein erster Anbau.

Die Zeit des Nationalsozialismus scheint für das Amtsgericht Wiedenbrück relativ wenig Veränderungen gebracht zu haben. Wie bereits vor 1933 war weiterhin aufsichtsführender Amtsrichter der Amtsgerichtsrat Karl Schulte. Dieser war teilweise auch für das 1933 wiedererrichtete Amtsgericht Rietberg zuständig.

Über Entlassungen oder Zwangsversetzungen von Mitarbeitern des Amtsgerichts – etwa aufgrund des "Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7.4.1933 – ist nichts bekannt.

Lediglich Amtsgerichtsrat Schulte wurde mehrfach wegen seiner regimefeindlichen Einstellung dienstlich gemaßregelt (etwa wegen kritischer Äußerungen zu dem Vorgehen der Nationalsozialisten gegen Kirchen und Klöster und seines Eintretens für den Erhalt der Bekenntnisschule).

Für das Jahr 1942 wird der Amtsgerichtsrat Wilkenhöner als aufsichtsführender Amtsrichter genannt. Amtsgerichtsrat Schulte wurde an verschiedene Gerichte des Landes versetzt.

(Zu dem Komplex Justiz und Nationalsozialismus wird auf die seit 1993 erscheinende Buchreihe "Juristische Zeitgeschichte Nordrhein-Westfalen" hingewiesen, von der bis jetzt (Mitte 2013) zwanzig Bände erschienen sind)


Amtsgericht Rietberg

Im Gegensatz zu Rheda wollte man sich in Rietberg nicht mit der Auflösung des Amtsgerichts abfinden. So sandte etwa die Rietberger Schützengesellschaft ein Telegramm an den Reichspräsidenten Hindenburg mit der Bitte, sich für das Weiterbestehen des Amtsgerichts einzusetzen. Neben dem Einsatz von Parteidienststellen der NSDAP soll nach einem Bericht der "Glocke" vom 3.10.1933 dies der Anstoß für eine erneute Beratung im preußischen Justizministerium gewesen sein.

Durch das "Gesetz über die Wiedereinrichtung aufgehobener Amtsgerichte...." vom 29.8.1933 wurde das Amtsgericht Rietberg mit Wirkung vom 1.10.1933 neu errichtet.

Der Bezirk entsprach dem früheren Amtsgerichtsbezirk mit Ausnahme der Gemeinde Oesterwiehe, die weiterhin zum Bezirk des Amtsgerichts Gütersloh gehörte.

Die Justiz stand nach der kurzfristigen Wiedererrichtung des Amtsgerichts vor dem Problem innerhalb von fünf Wochen Räumlichkeiten, Einrichtung und Personal zu finden. Die Stadt Rietberg stellte dem Gericht das Obergeschoss des Sparkassengebäudes für drei Jahre mietfrei zur Verfügung, ab dem vierten Jahr war eine jährliche Miete von 1000 Reichsmark zu zahlen. Die Stadt übernahm ferner die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen, soweit diese nicht aus dem Bestand des Amtsgerichts Wiedenbrück gestellt werden konnten. An das Einmanngericht Rietberg versetzt wurde der Amtsgerichtsrat Benker als dienstjüngster Richter des Amtsgerichts Wiedenbrück.

Ehemaliges Amtsgericht in Rietberg

Mittelalter
Westfälisch-Französiche Zeit (1806 - 1815)
Neuere Preußische Zeit (1815 - 1848)
Neuorganisation nach 1848
Zeit ab 1879
Die Zeit des Nationalsozialismus
Nach dem zweiten Weltkrieg