Der Bezirk des jetzigen Amtsgerichts Rheda-Wiedenbrück umfasst die Städte und Gemeinden Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Langenberg und Herzebrock-Clarholz.


Die Geschichte des Justizwesens im Bezirk ist relativ unübersichtlich, weil

die Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks vor dem Wiener Kongress zu unterschiedlichen Kleinstaaten und Territorien gehörten, die zunächst kurz umrissen werden sollen:


Die Herrschaft Rheda bestehend aus dem historischen Kern der heutigen Kreisstadt Gütersloh mit den Bauernschaften Sundern, Nordhorn, Blankenhagen und Pavenstädt, der Residenzstadt Rheda, dem gesamten Gebiet der heutigen Gemeinde Herzebrock-Clarholz (ohne Möhler) sowie dem Kirchspiel Lette, das 1970 der Stadt Oelde zugeschlagen wurde;


Die Grafschaft Rietberg im wesentlichen bestehend aus dem Gebiet der heutigen Stadt Rietberg sowie Teilen des heutigen Kreises Gütersloh;


Das Fürstbischöflich - Osnabrückische Amt Reckenberg mit der alten Kreisstadt Wiedenbrück als Hauptort


Die Herrschaft Rheda, ursprünglich den Grafen von Tecklenburg gehörend, fiel durch Erbgang an die Grafen und spätere Fürsten von Bentheim-Tecklenburg-Rheda. Sie gehörte zu den weltlichen Kleinterritorien im heutigen Westfalen und umfasste mit ihren etwa 160 Quadratkilometern nach einer Aufstellung aus dem Jahre 1786 eine Stadt (Rheda), drei Dörfer (Herzebrock, Gütersloh und Lette), fünf Kirchspiele (Teile von Rheda, Herzebrock, Gütersloh und Lette sowie Clarholz), ein "adlich Haus" (Bosfeld), zwanzig Bauernschaften, 672 Bauernhöfe bzw. Kotten, 1684 einzelne Häuser mit insgesamt 9674 Einwohnern.


1808 ging die Herrschaft Rheda als selbständiger Kleinstaat unter. Sie gehörte fortan im Zuge der französischen Verwaltungsreform nach der Niederlage Preußens in der Schlacht bei Jena und Auerstädt zum Großherzogtum Berg als ein Teil des zum Ruhrdepartement gehörigen Distriktes Hamm. Durch den Wiener Kongreß kam Rheda 1815 als mediatisiertes Fürstentum zum Königreich Preußen.


Das Amt Reckenberg war Teil des Fürstbistums Osnabrück, fiel mit diesem 1803 an Kurhannover und wurde 1807 nach französischer Besetzung dem Königreich Westfalen als Kanton Wiedenbrück zugeschlagen. Nach der Niederlage Napoleons in den Befreiungskriegen 1813 fiel es zunächst an Hannover zurück und wurde in der Folge sodann durch den Wiener Kongress Preußen zugeteilt (Abtretung durch Traktat vom 29.5.1815 an Preußen).


Das Amt Reckenberg bestand aus der Stadt Wiedenbrück und den Ortschaften St. Vith, Batenhorst, Langenberg, Lintel, Kattenstroth und Avenwedde, die beiden letztgenannten gehören heute zu Gütersloh.


Die Grafschaft Rietberg war reichsunmittelbarer Besitz der Grafen von Rietberg, später im Erbgang im Besitz der Fürsten von Ostfriesland, zuletzt der Grafen von Kaunitz-Rietberg. Durch Dekret vom 7.12.1807 wurde die Grafschaft in den Distrikt Paderborn, Departement Fulda im Königreich Westfalen eingegliedert. Durch den Wiener Kongress erwarb Preußen Rietberg als Standesherrschaft der jetzt ausgestorbenen Grafen von Kaunitz. Die Grafschaft umfasste neben der Stadt Rietberg die Gemeinden Mastholte, Druffel, Westerwiehe, Oesterwiehe, Varensell, Bornholte, Verl, und Liemke mit Schloß Holte.


Im Folgenden soll die Darstellung der Gerichtsbarkeit im Amtsgerichtsbezirk Rheda-Wiedenbrück nur in knappen Umrissen erfolgen. In der Quellenangabe wird auf weiterführende Literatur hingewiesen.


Mittelalter
Westfälisch-Französiche Zeit (1806 - 1815)
Neuere Preußische Zeit (1815 - 1848)
Neuorganisation nach 1848
Zeit ab 1879
Die Zeit des Nationalsozialismus
Nach dem zweiten Weltkrieg